AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
vonSternbert.io

I. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vonSternberg.io. 
Die Begriffe “Auftrag, Agentur und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen. “Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp, “Agentur“ bezieht sich auf vonSternberg.io und “Auftraggeber“bezeichnet die Person, die die Hauptleistung erhält und die Vergütung zahlt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn vonSternberg.io sie schriftlich anerkannt hat.

II. Termine, Lieferfristen
Vereinbarte Termine und Lieferfristen dienen grundsätzlich als unverbindliche Orientierungshilfen. Ausnahmen gelten, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgelegt werden.
vonSternberg.io haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung, die auf Versäumnisse des Auftraggebers bei erforderlichen Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.Falls der Auftraggeber in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt, ist vonSternberg.io berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich eventueller Mehraufwendungen zu verlangen. 
Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

III. Leistungsumfang, Vergütung
Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung vonSternberg.io. 
Falls für eine Leistung keine spezifische Vergütung festgelegt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten vonSternberg.io. Zusätzlicher Aufwand der Agentur, insbesondere aufgrund von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder alternativ den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von vonSternberg.io berechnet.
Der Auftraggeber haftet für den Schaden, der entsteht, wenn Arbeiten aufgrund fehlerhafter, nachträglich korrigierter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers ganz oder teilweise wiederholt oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu verantworten hat.
vonSternberg.io kann die vereinbarten Leistungen auch durch Dritte als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung zu einem solchen Dritten nur ablehnen, wenn ein wichtiger Grund in Bezug auf die Person des Dritten vorliegt. 
Wenn der Auftraggeber einen Auftrag, den er vonSternberg.io freigegeben hat, vorzeitig kündigt, gelten die Regelungen des § 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezüglich der Honorare zwischen den Vertragsparteien.
Die rechtliche Prüfung der Werbung (insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) wird vonSternberg.io nur erbracht, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Falls der Auftraggeber vonSternberg.io mit diesen Leistungen beauftragt, trägt er die damit verbundenen Gebühren und Kosten vonSternberg.io und Dritten (wie Rechtsanwälte, Behörden usw.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
vonSternberg.io ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers, die vom Auftraggeber vorab geprüft oder freigegeben wurden, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Leistungen vonSternberg.io gelten als vertragsgemäß erbracht, auch wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. vonSternberg.io ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.vonSternberg.io legt dem Kunden alle Entwürfe vor ihrer Veröffentlichung zur Prüfung und Genehmigung vor. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

IV. Abnahme
Sofern vonSternberg.io einen spezifischen Arbeitserfolg erbringt, also ein individualisierbares Werk (z. B. einen Entwurf) erstellt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den vereinbarten Bedingungen entspricht. 
Falls wesentliche Abweichungen bestehen, wird vonSternberg.io diese Abweichungen in angemessener Frist beheben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

V. Produktionsüberwachung
(Vergabe, Koordination und Überwachung der Werbemittelherstellung)
Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt vonSternberg.io geeignete Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach Freigabe durch den Auftraggeber in schriftlicher Form. Einzelaufträge bis zu einem Betrag von maximal 2.000 Euro bedürfen keiner Freigabe durch den Auftraggeber. Die Beauftragung der Werbemittelhersteller erfolgt im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
vonSternberg.io koordiniert die Abwicklung der Produktion und überprüft die Leistungen und Rechnungen der Hersteller.
Für die Produktionsüberwachung gemäß Abschnitt IV.1 und 2 erhält vonSternberg.io eine Agenturprovision in Höhe von 15 % des Netto-Rechnungswerts der Werbemittelhersteller. Die Agenturprovision ist jeweils mit der Abrechnung der Herstellerleistungen fällig.
Sofern vonSternberg.io aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber Produktionsaufträge ausnahmsweise in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden alle anfallenden Fremdkosten dem Auftraggeber von vonSternberg.io in Rechnung gestellt.
vonSternberg.io ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen an Fremdfirmen sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.

VI. Haftung, Gewährleistung
vonSternberg.io haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften vonSternberg.io und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt wird oder ein Fall von Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt.
Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung vonSternberg.io und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Pflichtverletzungen und unerlaubte Handlungen sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf vorhersehbare und typische Schäden.
Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht im Falle fehlender zugesicherter Eigenschaften, arglistigen Verhaltens, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, Rechtsmängeln sowie bei Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
Der Auftraggeber kann keinen Schadensersatz aufgrund unverschuldeter Irrtümer, Druck- oder Übermittlungsfehler geltend machen, die vonSternberg.io berechtigen, den Vertrag anzufechten.

VII. Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
vonSternberg.io stellt ihre Leistungen unmittelbar nach Erbringung in Rechnung.
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben sowie die Künstlersozialversicherung werden vom Auftraggeber getragen, selbst wenn sie nachträglich erhoben werden.
Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Vergütungsforderungen von vonSternberg.io aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend machen.

VIII. Aufwendungen
Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der anderen Seite entstehen.
Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung gestellt: Fremdkosten: basierend auf den Belegen, Stundenaufwand: gemäß der aktuellen Standardpreisliste, Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro pro Kilometer.
Alle anderen Kosten, wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten für die Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die auf Bestellung des Auftraggebers erfolgen, werden dem Auftraggeber auf Grundlage der Belege in Rechnung gestellt.

IX. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Werbemitteln für die Dauer des Agenturvertrags, mindestens jedoch für 36 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von der Agentur gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Die Weitergabe oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Falls die Agentur im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen Software erstellt, umfasst die Rechteeinräumung an den Auftraggeber nicht den jeweiligen Sourcecode und die zugehörige Dokumentation. Sofern der Auftraggeber eine Überlassung des Sourcecodes wünscht, muss dies gesondert mit der Agentur vereinbart werden.
Wenn zur Erstellung oder Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Agentur Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber- oder GEMA-Rechte) oder Zustimmungen von Dritten (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich sind, wird die Agentur im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die entsprechenden Rechte und Zustimmungen von Dritten einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem Umfang, der für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Etwaige nachträgliche Forderungen gemäß §§ 32, 32a des Urheberrechtsgesetzes gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke auf ihrer eigenen Internet-Website sowie auf regelmäßig erstellten Datenträgern (z. B. USB-Stick, DVD) zu nutzen. Diese Berechtigung erstreckt sich auch auf alle anderen Unternehmen, welche aktuell oder zukünftig, zu vonSternberg.io gehören.
Nutzungsrechte für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und insbesondere für Leistungen der Agentur, die nicht besonderen gesetzlichen Rechten, insbesondere dem Urheberrecht, unterliegen.

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und der Agentur ist der Sitz der Agentur.

2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts
(1-zu-1 übernommen)